Die Oldenburger CDU-Ratsfraktion begrüßt die Haltung der Stadtverwaltung, an Silvester kein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern auszusprechen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in einem Schreiben an die Stadt Oldenburg ein solches Verbot eingefordert und auf die hohe Feinstaubbelastung hingewiesen.
Die DUH beruft sich bei ihrer Forderung auf den empfohlenen Grenzwert der WHO Weltgesundheitsorganisation von 20 μg/ m3. „Wir unterstützen die Position der Stadtverwaltung, die klarstellt, dass der gesetzliche Grenzwert nicht 20 μg/ m3 beträgt, sondern 40 μg/ m3“, führt der CDU-Fraktionsvorsitzende Olaf Klaukien aus. Dieser Grenzwert werde an nur sehr wenigen Tagen überschritten, ein Verbot von Silvesterfeuerwerk sei somit nicht zu rechtfertigen. „Wir glauben, dass es im Interesse der Allgemeinheit ist, Feuerwerk zu erhalten und damit Spaß und Freude am Jahreswechsel in den Innenstädten weiter zu fördern“, ergänzte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christoph Baak.Das Feuerwerk sei ein Teil der Tradition und Kultur, kein archaisches Brauchtum. Er wirft der DUH vor, mit falschen Zahlen über die Höhe der Feinstaubbelastung zu arbeiten. „Mit Horrormeldungen von 5000 Tonnen Feinstaubbelastung pro Jahr durch Silvesterknallerei betreibt die DUH das Spiel von Populisten“, so Baak.