Digitale Sitzungen: „Nachfrage muss erlaubt sein“
Anders als in der heutigen Berichterstattung (18. Januar 2022) der Nordwest-Zeitung dargestellt, geht es der CDU-Ratsfraktion nicht um die Verhinderung digitaler Gremiensitzungen in Pandemiezeiten. „Mit unserer internen Anfrage an den Oberbürgermeister haben wir lediglich um eine Klarstellung der rechtlichen Grundlage für dieses Format gebeten. Das muss erlaubt sein“, stellte Fraktionschef Christoph Baak an diesem Dienstag klar.
Hintergrund ist die von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann im Einvernehmen mit den Ausschussvorsitzenden getroffene Entscheidung, die Sitzungen vorerst nicht mehr in Präsenz, sondern digital stattfinden zu lassen. „Unserer Auffassung nach wäre gemäß der Niedersächsischen Kommunalverfassung dafür ein Ratsbeschluss nötig gewesen, da das Land Niedersachsen offiziell keine pandemische Lage festgestellt hat“, begründete Baak. In seiner Antwort bezieht sich der Oberbürgermeister jedoch auf die vom Landtag beschlossene Anwendung von Artikel 28a des Infektionsschutzgesetzes.
„Demnach dürfen Gremiensitzungen online abgehalten werden. Das sollte aber die absolute Ausnahme bleiben“, sagte die Fraktionsvorsitzende Dr. Esther Niewerth-Baumann.