Parkgebühr moderat erhöhen
Seit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung können die Kommunen eigene Gebührenordnungen für Anwohner-Parkausweise erlassen und den bisherigen gesetzlichen Höchstsatz von 30,70 Euro pro Jahr überschreiten. Eine moderate Erhöhung auf 120 Euro im Jahr hält die CDU-Fraktion für erforderlich und angemessen und hat einen entsprechenden Änderungsantrag für die November-Sitzung des Verkehrsausschusses gestellt.
Eine weitere Anhebung auf 200 Euro bereits ein Jahr später, wie sie von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD gefordert wird, lehnt die CDU-Fraktion ab. Denn sie belastet die Anwohnerinnen und Anwohner auch mit Blick auf die allgemeinen Kostensteigerungen unverhältnismäßig.
Dadurch werden die Betroffenen, vor allem Mieterinnen und Mieter in Bestandsgebäuden, im wahrsten Sinne Übergebühr zur Kasse gebeten. Das ist unsozial und dürfte weitere unerwünschte Effekte nach sich ziehen. Denn bei einer derartigen Erhöhung würde der Suchverkehr in den angrenzenden Straßen vermutlich deutlich steigen und zu Verdrängungseffekten in der Konkurrenz um Parkflächen führen. Daher tritt die CDU-Fraktion für eine einmalige Anhebung von umgerechnet zehn Euro pro Monat ein.
Eine Evaluation im ersten Jahr kann die erforderlichen Erkenntnisse über die Konsequenzen dieser Maßnahme liefern und bei Bedarf Empfehlungen zu einer möglichen Nachsteuerung bieten.