CDU Fraktion Oldenburg

CDU: Förderschule erfordert Ratsbeschluss

Fraktion stellt Antrag für Sitzung am 23. April – Elternwille nicht ignorieren

Nach dem Votum des Schulausschusses gegen den Erhalt der Förderschule Lernen in Oldenburg hat die CDU-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 23. April 2018 (18 Uhr, Kulturzentrum PFL) gesetzt. „Die Zukunft der Förderschule ist zu wichtig, als dass man sie nur im Schulausschuss diskutieren und entscheiden kann“, begründet die Fraktionsvorsitzende Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL den CDU-Antrag.

Soll nach der Auffassung der CDU-Fraktion erhalten bleiben: Die Förderschule Lernen am Bürberbusch. Bild: CDU-FraktionSoll nach der Auffassung der CDU-Fraktion erhalten bleiben: Die Förderschule Lernen am Bürberbusch. Bild: CDU-Fraktion
In seiner Sondersitzung am 9. April 2018 hatte der Ausschuss gegen den Erhalt der Schule am Bürgerbusch gestimmt und sich damit mehrheitlich der Meinung der Stadtverwaltung angeschlossen. Die CDU hingegen setzt sich seit langem für die Förderschulen ein und betrachtet diese nicht als Hemmnis für Inklusion. Im Gegenteil: „Wenn die Eltern eine echte Wahlmöglichkeit haben, ob ihre Kinder mit Förderbedarf eine Förderschule oder eine Regelschule besuchen, ist dies ganz im Sinne der Inklusion“, argumentiert Esther Niewerth-Baumann. Das Wohl des Kindes stehe schließlich an erster Stelle. Elternvertreter und Schülerinnen der Schule am Bürgerbusch sprechen sich deutlich für den Erhalt ihrer Einrichtung aus, da die Inklusion an Regelschulen noch nicht genügend greife. „Wir dürfen uns darüber nicht einfach hinwegsetzen“, betont Niewerth-Baumann, die auch schulpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. Fehlende Förderschulen vergrößern ihrer Meinung nach auch die Probleme an den Regelschulen.

Im neuen Niedersächsischen Schulgesetz, das vor wenigen Wochen von CDU und SPD beschlossen wurde, ist festgeschrieben, dass Förderschulen Lernen auf Antrag des Schulträgers, in diesem Fall der Stadt Oldenburg, vorerst erhalten werden können. Eine Entscheidung muss bis zum 30. April fallen. „Der Bedarf ist auf jeden Fall vorhanden“, meint Esther Niewerth-Baumann.