CDU Fraktion Oldenburg

Auswirkungen der städtischen Altpapiersammlung auf den Gebührenhaushalt

    

Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten am 11. April 2016
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11. April 2016
Ratssitzung am 25. April 2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Gruppe CDU/FW-BFO hat am 04.03.2016 für den öffentlichen Teil der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses sowie für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11. April 2016 und für den öffentlichen Teil der Ratssitzung am 25. April 2016 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

„Auswirkungen der städtischen Altpapiersammlung auf den Gebührenhaushalt“

beantragt.

Nunmehr wird der Antragstext nachgereicht:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Gebührenhaushalt des AWB, insbesondere dem Bereich Altpapier, zu beantworten:

1. Aus welchem Grund vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die Nutzerinnen und Nutzer der ARGE-Tonnen mit den aus der städtischen Altpapiersammlung entstandenen Verlusten belastet werden dürfen, obwohl diese keine Leistung der Stadt Oldenburg in Anspruch nehmen mussten und auch nicht in Anspruch genommen haben?

2. Aus welchem Grund vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Altpapiertonnen mit Verlusten belastet werden können, obwohl seitens der Verwaltung immer eine kostenlose Abfuhr des Altpapieres in Aussicht gestellt wurde? Wie kann dies vor allem in Einklang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg (Oldb) stehen, welcher festlegt, dass eine gesonderte Gebühr nicht erhoben wird?


Begründung:
Seit dem 1. April 2016 ist das Kapitel der städtischen Altpapiersammlung abgeschlossen.
Viele Fragen sind aber noch nicht beantwortet. Neben der Höhe des gesamten Verlustes der städ-tischen Altpapiersammlung, muss insbesondere geklärt werden, wie der Verlust aus der städtischen Altpapiersammlung ausgeglichen und warum beziehungsweise wie der städtische Gebührenzahler belastet werden soll.

Der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes hat in der Ausgabe der Nordwest-Zeitung vom 12.02.2016 berichtet, dass bisherige Verluste bereits in den Gebühren für das Jahr 2016 enthalten seien. Die Gruppe CDU/ FW-BFO vertritt allerdings weiterhin die Auffassung, dass die entstandenen Verluste aus dem Altpapiergeschäft nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden können.
Nach der geltenden Rechtslage erheben Gemeinden und Landkreise als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, soweit nicht ein privatrechtli-ches Entgelt erhoben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 NKAG). – Gebührenpflichtiger ist, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt (§ 5 Abs. 6 Satz 1 a.a.O.).
Im Flyer „Projekt Tonnenwende“ hat der AWB/die Stadt bei den Bürgerinnen und Bürgern mit „Zehn Fragen. Zehn Antworten“ darum geworben, sich für die städtische Altpapiertonne zu entscheiden. Die Frage auf Seite 9 des Flyers, ob man die neue Tonne abnehmen müsse, wurde von der Stadt in der Weise beantwortet, man wolle die Bürgerinnen und Bürger durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit von den Vorteilen der städtischen Tonne überzeugen. Ob und ab wann es einen Anschluss- und Benutzungszwang geben werde, hänge von vielen rechtlichen Faktoren ab. Diese Frage könne aus heutiger  (gemeint: aus damaliger) Sicht nicht beantwortet werden. – Ein Anschluss- und Benutzungszwang ist auch danach – bis jetzt – nicht wirksam geworden, sondern den Bürgerinnen und Bürgern ist die Wahlfreiheit eingeräumt worden, die städtische Tonne oder die Tonne der ARGE zu nutzen.
Auf Seite 11 des Flyers wurde die Frage, ob die Altpapierabfuhr kostenlos bleibe, eindeutig und unmissverständlich mit „Selbstverständlich“ beantwortet.
Die aus diesem Sachverhalt und aus dem darauf anzuwendenden NKAG sich ergebenden Rechts-folgen sind für die Nutzer der Altpapiertonne der ARGE und für die Nutzer der städtischen Tonne je gesondert zu beurteilen.
Es bestand bei der Tonnenwahl kein Anschluss- und Benutzungszwang für die städtischen Altpa-piertonnen. Viele Oldenburgerinnen und Oldenburger haben weiterhin die Leistungen der ARGE genutzt und somit keine Leistungen der Stadt in Anspruch genommen. Diese Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht mit den Verlusten aus der städtischen Altpapiersammlung belastet werden.
Nach Meinung der Gruppe CDU/ FW-BFO ist auch fraglich, ob die Verluste wegen des Verspre-chens der kostenfreien Sammlung auch auf die Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sammlung umgelegt werden dürfen, denn das wäre treuwidrig.

Mit freundlichen Grüßen

 

Olaf Klaukien
Gruppensprecher