Anwohnerparken: Stadt muss auf Urteil reagieren
Die sofortige Aufhebung der im April geänderten Gebührenordnung für Anwohnerparkplätze in der Stadt Oldenburg fordert die CDU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag für Verkehrsausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat endgültig gezeigt, dass die von Grünen und SPD beschlossene Neuregelung juristisch nicht haltbar ist“, begründet der Fraktionsvorsitzende Christoph Baak. Die Verordnung müsse daher dringend rechtssicher überarbeitet werden.
Damit reagiert die CDU-Fraktion auf das Urteil der Leipziger Richter, die an diesem Dienstag (13. Juni 2023) die Regelung der Stadt Freiburg gekippt hatten. Die wichtigste Botschaft: Eine Gebührenstaffelung nach Fahrzeuglänge verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch in Oldenburg hatte Rot-Grün diese Abstufung mit unverhältnismäßigen jährlichen Preissprüngen bis 2027 beschlossen. Somit kann ein Längenunterschied des Fahrzeugs von gerade einmal einem halben Meter zu einer Verdopplung der Gebühren führen.
„Wir als CDU-Fraktion haben seinerzeit eine einmalige moderate Erhöhung für alle Fahrzeuge vorgeschlagen und vor einer Staffelung nach Länge gewarnt“, sagte Baak, der das Thema auch im Zusammenhang mit dem Mobilitätsplan Oldenburg 2030 kritisch betrachtet.
Denn die Parkgebühren sind Bestandteil des Verwaltungsentwurfs, der am 26. Juni im Rat auf der Tagesordnung steht. Bereits vergangene Woche hat die CDU-Fraktion die Verschiebung der Abstimmung samt Begutachtung sämtlicher Teilkonzepte beantragt. „Wenn es überhaupt noch eines Beweises bedurfte, hat das Leipziger Urteil deutlich gemacht: Dem Mobilitätsplan mit seinen vielen Schwachstellen fehlt in jeder Hinsicht ein belastbares Fundament, so dass er jetzt unter keinen Umständen beschlossen werden darf“, fordert Baak: „Der Mobilitätsplan gehört auf den Prüfstand.“