Fraktion fragt nach
Eine mögliche Fristverschiebung zur Umsatzsteuerpflicht für Kommunen hat die CDU-Fraktion zum Anlass für eine Anfrage an die Verwaltung genommen. Die Einführung des § 2b im deutschen Umsatzsteuergesetz beschäftigt Verwaltung und Politik der Stadt Oldenburg bereits seit längerem. Mit der Gesetzesänderung sollen Kommunen ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet werden, für einige Leistungen künftig Umsatzsteuer abzuführen.
Hintergrund ist, dass Kommunen Unternehmereigenschaften aufweisen, da sie auch Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen übernehmen. So wurde vor kurzem beispielsweise die Friedhofsgebührensatzung dahingehend geändert, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Gebühren künftig Umsatzsteuer entrichten müssen.
Der Deutsche Städtetag berichtet nun von konkreten Überlegungen des Bundesministeriums der Finanzen, die verpflichtende Einführung des § 2b UStG in das Jahr 2025 zu verschieben. Mit einer endgültigen Entscheidung ist Mitte/ Ende Dezember zu rechnen. „Wenn es tatsächlich zu einer Verschiebung dieser verpflichtenden Einführung kommt, könnten bereits gefasste Beschlüsse, wie zu den Friedhofsgebühren, zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zunächst wieder rückgängig gemacht werden“, sagten die beiden CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Esther Niewerth-Baumann und Christoph Baak am Montag.
Die CDU-Fraktion hat zu diesem Thema eine entsprechende Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt.