Vergnügungssteuer: CDU lehnt Neufassung ab - Eintrittspreise steigen
„Die Neufassung der Vergnügungssteuer trifft die Betreiber von Oldenburgs Diskotheken hart und unverhältnismäßig. Daher lehnen wir die Satzungsänderung in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab“, sagt Christoph Baak, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg.
Nach Vorlage der Verwaltung müssen Diskotheken in Zukunft 333 Prozent mehr Vergnügungssteuer zahlen. Das gilt für sogenannte eintrittspflichtige Tanzveranstaltungen, also für den Diskobesuch am Freitag oder am Samstag. Ein Betreiber mit einer 220 Quadratmeter großen Tanzfläche wird somit auf das Jahr gerechnet mit 6050 Euro statt wie bisher mit 1396 Euro belastet (bei 110 Veranstaltungen). Bisher wurden 0,52 Euro je angefangene 10 Quadratmeter berechnet, nun sollen es 2,50 € werden. Diese Mehrkosten müssen die Diskothekenbetreiber auf die Eintrittspreise umlegen, so dass am Ende die jungen Leute zur Kasse gebeten werden. „Im ohnehin nicht gerade reich gesäten Angebot für junge Menschen in Oldenburg ist es das falsche Signal,“ kritisiert Baak. Nach Rücksprache mit Betreibern wird der Vorschlag der Verwaltung begrüßt, von der bisherigen Vorgehensweise der vorgestempelten Eintrittskarten abzurücken und pauschal nach Fläche zu besteuern, erläutert Baak: „Das macht Sinn für Sonderveranstaltungen wie Silvester. Für das tägliche Geschäft der Diskotheken an den Wochenenden fällt die Erhöhung jedoch viel zu hoch aus.“ In einem Antrag für die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 6. November 2019 bittet die CDU um eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. „Die Fraktion verfolgt das Ziel, dass die Einnahme aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen maximal kostendeckend ist“, begründet Baak: „Da ein Großteil der Einnahmen auf Spielhallen entfällt, ist zu prüfen, wie hoch die entsprechende Steuer für Tanzveranstaltungen ausfallen muss.“