Wahlfreiheit erhalten - Antrag im Schulausschuss am Dienstag
Für den Fortbestand der Förderschule Lernen in Oldenburg (Schule Am Bürgerbusch) spricht sich die CDU-Fraktion im Rat der Stadt aus. „Eine bedarfsgerechte Unterstützung ist für einen erfolgreichen Schulbesuch und das individuelle Kindeswohl besonders für die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen entscheidend“, begründet die schulpolitische Sprecherin Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung des Schulausschusses am 6. März (17 Uhr, Altes Rathaus).
Grundlage ist die Novellierung des niedersächsischen Schulgesetzes, die in der vergangenen Woche vom Landtag in Hannover beschlossen wurde. Demnach können auf Antrag des Schulträgers, also der jeweiligen Kommune, und entsprechend des Bedarfs und der Nachfrage, Schülerinnen und Schüler wieder in den fünften Jahrgang einer Förderschule Lernen eingeschult werden. Zudem wird ein zehnjähriger Bestandschutz gewährt.
„Dafür hat sich die CDU seit langem eingesetzt und mit dem Fortbestand der Förderschule Lernen nun ein wichtiges Signal gesetzt“, sagte die Oldenburger Landtagsabgeordnete Dr. Niewerth-Baumann. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es sinnvoll, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu geben.
Die Eltern sollen die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob ihre Kinder die inklusive Regelklasse an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder eine Klasse in einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besuchen, erläutert Dr. Niewerth-Baumann: „Wir verstehen Inklusion so, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.“