Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten warnt Oldenburgs CDU-Fraktionschef Olaf Klaukien vor Aktionismus. „Bevor wir zum letzten Mittel der Fahrverbote greifen, sollten wir in Oldenburg das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren und zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen“, kommentierte Klaukien das Urteil der Leipziger Richter.
Gegen vorschnelle Fahrverbote in Oldenburg spricht sich die CDU-Fraktion aus. Bild: Oliver Bloch Der Fraktionsvorsitzende verwies auf den städtischen Luftreinhalteplan, dessen Fortschreibung der Rat der Stadt Oldenburg erst im Januar beschlossen hatte. Darin sei ein ganzes Maßnahmenbündel für saubere Luft enthalten, wie etwa eine schnellere Modernisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, der Aufbau eines Verkehrszählsystems, Änderungen bei der Straßenreinigung sowie die Erneuerung der städtischen Fahrzeugflotte.
„Wir sollten jetzt erst einmal abwarten, ob diese Maßnahmen greifen, ehe solch rigide Einschnitte wie Fahrverbote ins Spiel kommen“, betonte Klaukien vor allem den sozialen Aspekt: „Es wäre unverhältnismäßig, wenn zum Beispiel ein Kleinunternehmer, der nicht von heute auf morgen auf moderne umweltfreundliche Fahrzeuge umrüsten kann, seine Kunden nicht mehr erreicht und dadurch in Existenznot gerät.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag die Revision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen Dieselfahrverbote in den Landeshauptstädten Düsseldorf und Stuttgart abgelehnt. Damit ist der Weg für Kommunen frei, strecken- und zonenbezogene Fahrverbote zu verhängen, wenn die Stickoxid-Grenzwerte – wie derzeit auch in Oldenburg – überschritten werden.
„Eine Konsequenz aus dem Urteil muss jetzt allerdings eine bundeseinheitliche Regelung sein“, forderte Klaukien die Anpassung der Straßenverkehrsordnung: „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, einheitliche Voraussetzungen für die Einführung von Fahrverboten festzulegen.“