CDU Fraktion Oldenburg

Änderungsantrag zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Zum Thema „Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ (Vorlage 17/0844) legt die CDU-Fraktion folgende Beschlussvorschläge vor:

1. Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird in die Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 18. Dezember 2017 verwiesen. 

Begründung:
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist von öffentlichem Interesse. Eine Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung eines Verwaltungsausschusses wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Die CDU-Fraktion spricht sich daher für eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit aus und möchte diese in der Dezember-Sitzung des Rates führen.   


Darüber hinaus schlägt die CDU-Fraktion zum Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgende Änderungen vor:

2. Beschlussvorschlag:

a) Im Beschlussvorschlag der Vorlage (17/0844) wird folgender Satz gestrichen:

„Es wird eine „Grüne“ Umweltzone in der Stadt Oldenburg eingerichtet“.

b) Über die in der Masterplanskizze aufgeführten Maßnahmen hinaus, werden folgende zwei weitere Maßnahmen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen:

1. Verlagerung von PKW-Fahrten zwischen der Region und der Stadt auf den ÖPNV
•    Kostenlose Nutzung des ÖPNV in Oldenburg
Mittelfristig soll die Nutzung des ÖPNV in Oldenburg kostenlos sein. Als Pilotprojekt  könnte der ÖPNV in Oldenburg, beispielsweise in den Monaten September und Oktober, jeweils eine Woche lang zum Nulltarif angeboten werden. 

2. Schaffung eines Anreizsystems zur Abstoßung schadstoffreicher Fahrzeuge
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, mit dem private Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen, die nicht der Euro-Norm 4 entsprechen, finanziell entschädigt werden, wenn diese die Fahrzeuge abmelden und entsorgen lassen. Dieses Konzept soll sich am Modell der „Abwrackprämie“ orientieren. 

Begründung:
Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Einführung einer Umweltzone in der Stadt Oldenburg aus. Vor dem Hintergrund, dass nur etwa 3.000 Fahrzeuge betroffen sind und es zudem umfangreiche Sonderregelungen geben muss (Betriebliche Unzumutbarkeit, Verkehr zu medizinischen Einrichtungen, etc.) ist diese Maßnahme nicht zielführend. Ferner wird es bei der Umsetzung der Umweltzone zu einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand kommen. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit einer Umweltzone.
Unserer Auffassung nach gibt es im Fortschreibungsentwurf des Luftreinhalteplans eine Reihe sinnvollerer Maßnahmen, um die Umweltbelastung in der Stadt Oldenburg zu verringern. Der eingesparte finanzielle Aufwand bei der Einrichtung einer Umweltzone kann in diese Maßnahmen investiert werden.
Neben der vorgesehenen Schaffung eines Anreizes zum Erwerb von E-Taxen und E-Fahrschulfahrzeugen sollen auch Anreize für Privatpersonen geschaffen werden. Ein städtisches Anreizsystem in welchem finanzielle Entschädigungen für die Abschaffung schadstoffreicher Fahrzeuge gezahlt werden, soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilität unterstützen. Die genaue Ausgestaltung, beispielsweise mit Blick auf die Höhe der Entschädigung, soll gemeinsam von Politik und Verwaltung in einem Konzept erarbeitet werden.
Eine Maßnahme mit hoher Wirkung ist auch, das ÖPNV-Angebot in Oldenburg kostenlos zur Verfügung. Hierzu soll im kommenden Jahr ein konkreter Zeitplan erarbeitet werden.

gez.
Dr. Esther Niewerth-Baumann MdL
Olaf Klaukien
Manfred Drieling