Neuregelung der Straßenreinigung: Verwaltung sagt nur halbe Wahrheit
Nicht nur Besitzer von Hintergrundstücken müssen mehr zahlen
Im Zuge der Diskussion um die Neuregelung der Straßenreinigung stellt der Vorsitzende der Oldenburger CDU-Ratsfraktion Olaf Klaukien fest, dass auch Eigentümer von Grundstücken mit schmalen Straßenfronten – die dafür aber in die Tiefe gehen - künftig mehrbelastet werden.
„Bislang hat die Verwaltung den Eindruck erweckt, dass nur Eigentümer von Hintergrundstücken mit Mehrbelastungen zu rechnen haben“, sagte Klaukien der zugleich auch abfallpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. Dies sei aber nur die halbe Wahrheit. An einem Beispiel werde dies deutlich. Derzeit zahle ein Eigentümer für ein Grundstück mit insgesamt 350 m² Fläche inklusive einer Straßenfront von 7 m für eine 14-tägige Reinigung eine Gebühr in Höhe von 14,42 Euro (7m * 2,06 Euro). Bei Anwendung der derzeit diskutierten Planungen würde sich diese Gebühr auf 34,97 Euro (Quadratwurzel aus 350 m² *1,87 Euro) erhöhen. Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage werde die CDU-Fraktion die Änderungen allerdings wohl mittragen. „Um Missverständnisse zu vermeiden, soll die Verwaltung aber mit offenen Karten spielen“, so Klaukien abschließend.
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