„Tretboote sind Oldenburger Kulturgut“
In einem Antrag für die nächste Sitzung des Bauausschusses fordert die CDU-Fraktion daher Informationen über die baurechtlichen Hintergründe der Entscheidung.
Die Verwaltung hatte die Entziehung der Sondernutzungsrechte mit dem angeblich sanierungsbedürftigen Steg und dem Verweis auf das Stadtbild begründet. Daraufhin erklärten die Betreiber, die Anlage vorrangig aus Kostengründen nicht weiterführen zu können. Viele Bürger äußerten am Wochenende ebenfalls ihren Unmut über die nur schwer nachvollziehbare Entscheidung der Verwaltung.
„Der Tretbootverleih am Schlossgarten ist ein Stück Oldenburger Kulturgut“, betont auch die CDU-Fraktionsvorsitzende und kulturpolitische Sprecherin, Dr. Esther Niewerth-Baumann: „Beides gehört untrennbar zusammen.“ Von Bürgern und Touristen wird die Anlage seit Jahrzehnten als attraktives Freizeitangebot wahrgenommen und genutzt. „Daher ist der beliebte Tretbootverleih auch ein Wirtschaftsfaktor mit Blick auf den Tourismus“, sagt Fraktionsvize Christoph Baak. Der Wegfall würde eine große Lücke hinterlassen: kulturell, wirtschaftlich und - gegen die anders lautende Einschätzung der Verwaltung - auch im Oldenburger Stadtbild.
Der CDU-Antrag im Wortlaut:
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 18. Mai 2017
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantragt die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt:
„Tretbootverleih am Schlossgarten“.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Hintergründe für die Entziehung der Sondernutzungsgenehmigung an der Mühlenhunte offenzulegen. Konkret bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche baurechtlichen und sonderrechtlichen Erwägungen haben den Ausschlag gegeben, den Betreibern die Sondernutzungsrechte zu entziehen?
2. Hat die Verwaltung die Eigentümer vorab aufgefordert, die baulichen Mängel am Steg zu beheben?
3. Mit welcher Rechtsgrundlage kann eine Nutzungserlaubnis mit Verweis auf ein „nicht mehr zeitgemäßes Stadtbild“ – wie beim reetgedeckten Kiosk offenbar der Fall – entzogen werden?
Begründung:
Das drohende Ende der beliebten Anlage an der Mühlenhunte hat in der Stadt für großes Unverständnis gesorgt. Der Tretbootverleih ist ein Stück Oldenburger Kulturgut und untrennbar mit dem Schlossgarten verbunden. Seit Jahrzehnten wird er von Bürgern und Touristen als attraktives Freizeitangebot wahrgenommen und genutzt. Daher besteht ein großes öffentliches Interesse, die Anlage zu erhalten.