Mit Bedauern haben Kreisverband und Ratsfraktion der CDU Oldenburg auf das vorläufige Verbot der drei Sonntagsöffnungen im September und Oktober 2020 reagiert. Auf Unverständnis stößt dabei vor allem die Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Damit handelt Verdi gegen die Interessen des Einzelhandels und vor allem gegen die Belegschaften“, kritisierten Parteichef Christoph Baak sowie die beiden Fraktionsvorsitzenden Dr. Esther Niewerth-Baumann (MdL) und Olaf Klaukien in einer gemeinsamen Erklärung.
Anlass war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. September 2020, der Verdi-Klage auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben. Somit können die für den 13. September, 4. und 11. Oktober geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Oldenburg ohne vorherigen Richterspruch in einem ordentlichen Verfahren nicht stattfinden.
„Verdi verstrickt sich mit dieser Blockadehaltung lieber in ideologische Grabenkämpfe statt in schwierigen Zeiten auf Kompromisse zu setzen“, sagte Baak. Das sorge nicht nur bei den Inhabern, sondern vor allem bei den Mitarbeitern der Geschäfte für Kopfschütteln. „Die Gewerkschaften handeln damit den Interessen ihrer eigenen Klientel zuwider“, monierte Baak. Profiteur dieser Strategie sei einzig und allein der Online-Handel.
„Der Einzelhandel leidet noch immer unter den erheblichen Auswirkungen durch die coronabedingten Schließungen im Frühjahr“, ergänzte Fraktionschef Klaukien. Diese könnten dank der verkaufsoffenen Sonntage zumindest ein wenig aufgefangen werden: „Das trägt auch zum Erhalt der Arbeitsplätze in Einzelhandel und Gastronomie bei.“
Darauf weist auch Esther Niewerth-Baumann hin: „Verkaufsoffene Sonntage beleben die Innenstadt und werden gut angenommen. Das Verbot nimmt den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, an einem freien Tag entspannt einkaufen zu gehen.“
Partei und Fraktion halten es daher für dringend geboten, die Oldenburger Kaufleute und ihre Belegschaften nach Kräften zu unterstützen statt ihnen zusätzliche Steine in den Weg zu legen.