CDU Fraktion Oldenburg

Breitbandausbau

     

Sehr geehrte Frau Nießen,

die Gruppe CDU/ FW-BFO beantragt für den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Verkehrs-ausschusses die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Breitbandausbau in Oldenburg“


Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, um festzustellen, welche Gebiete in der Stadt Oldenburg bereits mit NGA- (Next Generation Access) fähigen Breitbandanschlüssen versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der kommenden 3 Jahre verbindlich mit einem NGA-Netz ausgebaut werden sollen.Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens sollen die Telekommunikationsunternehmen aufge-fordert werden, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:


a.)  Die Bekanntmachung von Räumen im Stadtgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s beim Endkunden im Downstream versorgt/betrieben werden.
b.)  Die Bekanntmachung von Räumen im Stadtgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s beim Endkunden im Downstream versorgt/betrieben werden.
c.)   Die Bekanntmachung von Räumen im Stadtgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jah-re konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s beim Endkunden im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen.
d.)  Die Bekanntmachung von Räumen im Stadtgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 50 Mbit/s beim Endkunden im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen.

Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen müssen Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der vorhandenen oder geplanten Lösung enthalten.
Des Weiteren müssen die Informationen zu den vorhandenen Netzen bzw.  der Ausbauplanungen detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellungen bis auf Straßen- und Hausnummerebene unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen enthalten.

Für den Fall einer Ausbauplanung innerhalb der kommenden 3 Jahre hat der Breitbandversorger eine rechtsverbindliche Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht

Begründung:
Ein schneller und stabiler Internetzugang ist mittlerweile ein wichtiger Standortfaktor für eine Kommune. Nicht umsonst haben Bundes- und Landespolitik den Ausbau schneller Internetverbin-dungen zu Schwerpunkten der Infrastrukturpolitik erklärt.
Die Versorgung mit schnellen Internetzugängen stellt nicht nur für die  Gewerbetreibenden in Gewerbegebieten einen wichtigen Standortfaktor dar.  Ebenso bedeutend ist dies für Gewerbetrei-bende in Wohn- und Mischgebieten,  also auch für die breite Bürgerschaft. Eine gute Versorgung wird künftig immer  wichtiger werden, beispielsweise bei Zuzugs- bzw. Abwanderungsentschei-dungen für oder gegen Oldenburg.
Für die Gruppe CDU/ FW-BFO ist es von großer Bedeutung, dass auch die Stadt Oldenburg Projekte zur Verbesserung der Breitbandversorgung durchführt. Um diese zu planen bedarf es die oben angeforderten Informationen.
 

Mit freundlichen Grüßen


Olaf Klaukien
Gruppensprecher