CDU Fraktion Oldenburg

Einzelhandelsentwicklungskonzept: Einrichtung einer Arbeitsgruppe

   

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Gruppe CDU/ FW-BFO stellt zu dem Tagesordnungspunkt “Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EEK)“ zu den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie des Rates der Stadt Oldenburg folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg richtet eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit Erweiterungsvorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche beschäftigt.
Der Arbeitsgruppe müssen alle Anfragen zur Beratung vorgelegt werden, die Erweiterungen und Umnutzungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zum Gegenstand haben und die seitens der Verwaltung nicht im Einvernehmen mit dem Antragsteller entschieden werden können.
Dieser Arbeitsgruppe gehören der/die Baudezernent/in, der/die jeweilige Leiter/in des Amtes für Wirtschaftsförderung, je ein Vertreter/in pro Fraktion, ein/e Vertreter/in des Handelsverbands Nordwest, ein/e Vertreter/in des Dachverbandes der Oldenburger Werbegemeinschaften sowie ein/e Vertreter/in der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer an.


Begründung:
Für die Gruppe CDU/ FW-BFO ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit Erweiterungsvorhaben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche beschäftigt, von besonderer Bedeutung.
Wenn das Einzelhandelsentwicklungskonzept ohne Ausnahme angewendet wird, bedeutet dies, dass ein Geschäft welches sich knapp außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, in seinen Erweiterungsmöglichkeiten beschnitten ist. Am Beispiel der Firma Willers wird dies be-sonders deutlich. Laut Gutachten (Seite 117) liegt der Standort der Firma Willers außerhalb der perspektivischen Abgrenzung, eine Erweiterung wäre nach diesen Kriterien nicht möglich. 
Falls hier nun über eine Erweiterung nachgedacht werden sollte, muss jedoch für solche Geschäfte die Möglichkeit bestehen, auf dem Wege von Einzelfallentscheidungen Erweiterungsmöglichkeiten zu bekommen.
Die beantragte Arbeitsgruppe soll solche Einzelfälle beraten, die nicht im Einvernehmen zwischen Antragsteller und Verwaltung entschieden werden können, und mögliche Lösungsansätze erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Klaukien
Gruppensprecher